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Ihre Experten, wenn´s um Schadenersatz und Gewährleistung geht!

Wir kümmern uns schnell und kompetent um Ihre schadenersatz- oder gewährleistungsrechtlichen Anliegen und machen gegebenenfalls Ihre Ansprüche geltend – ganz gleich, ob Ihre Person oder Ihr persönliches Vermögen Schaden erlitten hat.

Verkehrsunfälle zum Beispiel passieren in den meisten Fällen völlig unvorbereitet, deren Folgen sind jedoch meist schwerwiegend. Gerade diese Unfälle verlangen aber nach einem gewissen Maß an Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, deshalb ist es ratsam, schnell zu reagieren und früh genug einen Experten aufzusuchen.

Erlittene körperliche Schäden bedeuten nicht nur Schadenersatzanspruch, sondern auch die Haftung für etwaige Folgeschäden ist hier mit inbegriffen. Voraussetzung dafür ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers, denn das österreichische Gesetz sieht vor, dass derjenige, der „einer anderen Person Schaden zufügt“, dieser auch den erlittenen Schaden ersetzen muss. Für die Geltendmachung von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.

Wir beraten Sie in einem Schadensfall und klären, ob und welche Form von Anspruch für Sie bzw. gegenüber einem Geschädigten besteht und wir unterstützen Sie natürlich auch bei der Zurückweisung von unberechtigten Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, die an Sie oder möglicherweise Ihrem Unternehmen gestellt wurden.

Mag. Lindenhofer & Mag. Luegmayer – Ihre verlässlichen Partner im Bereich Schadenersatz

Unter Umständen müssen zusätzlich zum Anspruch auf Schmerzengeld auch weitere Kosten (Heilkosten, Rehabilitationen, Verdienstentgang, Transportkosten) abgegolten werden. Schmerzengeld selbst berechnet sich nach Intensität und Dauer der Schmerzen – sowohl körperliche als auch seelische. Auch persönliche Wertgegenstände, die im Zuge des Unfalls beschädigt wurden, sind „Sachschaden“, der in Form von Reparaturkosten oder Wertminderung vom Schädiger ersetzt werden muss.

Im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit steht die Kompetenz, bei etwaigen Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihr Recht zu verteidigen und Sie gegebenenfalls vor Gericht erfolgreich zu vertreten.

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Einreichung und Abwicklung von Schadenersatzklagen
  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld, Heilkosten, Verdienstentgang, Transport- & Reparaturkosten, Wertminderung)
  • Professionelle Verhandlungsführung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
  • Schadenersatzansprüche nach Unfällen, Vertragsverletzungen, Produkthaftungen etc.
  • Rechtsvertretung in (außer-) gerichtlichen Verfahren

Weitere Rechtsgebiete

Wirtschaftsrecht

Internetrecht, Onlineshops, Datenschutzrecht, Marken- und Urheberrecht, Datenschutzerklärung

Familienrecht

Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Aufteilung von Vermögen und Schulden, Unterhalt

Erbrecht

Testamentserstellung, Verlassenschaftsverfahren, Erwachsenenvertretung, Unternehmensnachfolge

Erfahrung

25 Jahre

Standort

Ardaggerstraße 17, 3300 Amstetten

Erstberatung

Unverbindlich

Telefonnummer

+43 (0) 7472 24 571

Professionelle Rechtsberatung in der Gewährleistung

Von „Gewährleistung“ spricht man bei gesetzlich angeordneter Haftung des Schuldners für „Mängel, welche eine erbrachte Dienstleistung oder das Produkt aufweist“. Hat also ein Verkäufer mangelhafte Ware geliefert oder wurde diese während der Lieferung beschädigt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Gewährleistung; je nach Ausmaß und Art des Mangels können unter anderem Ansprüche auf Mängelbehebung, Preisminderung, Austausch oder Rückzahlung geltend gemacht werden.

Besonders bei Gebrauchtwagenkäufen von einem Händler ist ein Gewährleistungsanspruch kaum auszuschließen und es besteht stets Anspruch auf Gewährleistung, sollten während der Übergabe Mängel auftreten.

Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten bei Gewährleistungsansprüchen und prüfen Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der gegnerischen Seite. Lässt sich mit der Haftpflichtversicherung der anderen Partei keine einvernehmliche Lösung finden, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten.

  • Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Prüfung von Gewährleistungs- und Haftungsausschlüssen
  • Vertretung bei Autokauf- oder Baumängeln, mangelhafter
    Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen
  • Kompetente Prozessführung vor Gericht

Jeder Schadenfall ist anders. Ganz wichtig ist daher eine professionelle, anwaltliche Expertise, die genau auf das jeweilige Problem abgestimmt ist. Unsere Stärke besteht in kompetenter Rechtsberatung und -betreuung, wo wir uns ausreichend Zeit nehmen, Ihnen die Rechtslage umfassend zu erklären. Kontaktieren Sie uns ganz einfach und unkompliziert per Telefon/E-Mail für einen Erstgesprächstermin oder besuchen Sie unsere Kanzlei in 3300 Amstetten!

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