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Familienrecht – bei uns sind Sie gut beraten!

Mit einer Eheschließung treten nicht nur Rechte und Pflichten, sondern auch Rechtsfolgen automatisch in Kraft. Kaum jemand denkt am Hochzeitstag aber wohl darüber nach, welche rechtlichen Konsequenzen damit einhergehen. Als Rechtsanwälte für Familienrecht klären wir Sie gerne im Vorfeld umfassend auf und stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht geht.

Unsere Rechtsberatung ist stets kompetent, verständlich, persönlich und individuell. Wir stehen Ihnen sowohl in Sachen Eheverträge als auch während einer Scheidung zur Verfügung und übernehmen Ihre Vertretung in Aufteilungs-, Obsorge- und Unterhaltsverfahren: Fragen wie „Wie steht es mit dem Unterhalt? Was passiert mit den gemeinsamen Kindern? Steht Unterhalt zu, wenn durch die Kinderbetreuung auf eine Berufsausübung verzichtet wird? Habe ich Kontaktrecht zu meinem Stiefsohn?“
stellen sich vor oder während des Scheidungsverfahrens recht schnell – und wir liefern Ihnen die Antworten! Mit Einfühlungsvermögen und einem hohen Maß an Verständnis schaffen wir in unserer Kanzlei eine Vertrauensbasis, welche in familienbezogenen Fällen dringend notwendig ist.

Rechtsanwälte Lindenhofer.Luegmayer – die Experten für Familienrechtsangelegenheiten

Verträge lassen sich auch im Familienrecht schließen: Ehe-, Erb- sowie Wohnung- und Nutzungsverträge regeln schon im Voraus, wie eine Aufteilung bei einer allfälligen Scheidung stattfindet. Gerne stehen wir Ihnen engagiert zur Seite, wenn es beispielsweise um eine Vermögensaufteilung oder Gütertrennung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner geht.

Auch für Lebensgefährten besteht die Möglichkeit, durch vertragliche Festlegungen Rechtssicherheit zu schaffen – besonders zum Wohl gemeinsamer Kinder empfiehlt es sich, die Obsorge schriftlich zu regeln. Bei uns finden Sie sowohl den nötigen rechtlichen Rückhalt als auch langjährige Erfahrung im Ehe- bzw. Scheidungsrecht. Wir prüfen und erstellen alle gängigen Verträge, wie Partnerschafts- und Schenkungsverträge, aber auch Testamente und Darlehensverträge.

Im Falle einer Scheidung begleiten wir Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren. Ob einvernehmlich oder strittig – als erfahrene Scheidungsanwälte helfen wir Ihnen bei der rechtskonformen Formulierung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle gemeinsam getroffenen Entscheidungen über die nachehelichen Konsequenzen regelt – etwa die Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, Obsorge- und Kontaktrechte für gemeinsame Kinder, Schuldenaufteilung sowie etwaige Vermögensaufteilungen.

Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich sein, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung vor Gericht und begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess.

Was wir für Sie tun können:

  • Erstellen und Prüfen von familienrechtlichen Verträgen (Ehe-/ Partnerschaftsvertrag, Wohn- und Nutzungsverträge etc.)
  • Rechtsberatung zu Scheidung und deren Konsequenzen
  • Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung (Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche, Obsorge- und Kontaktrechte, Schuldenaufteilung, Liegenschaftsübertragungen etc.)
  • Vertretung in gerichtlichen Scheidungs-, Unterhalts- oder Obsorgeverfahren
  • Aufklärung über pensions- und sozialversicherungsrechtliche Scheidungsfolgen (Witwenrente, Vermögensaufteilung etc.)
  • Errichtung, Einreichen und
  • Abwehr von Scheidungsklagen
    Abwehr negativer Scheidungsfolgen
  • Gerichtliche Geltendmachung von Unterhalts- und Obsorgeansprüchen

Scheidungen stellen eine große Belastung dar, daher ist es umso wichtiger, einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite zu wissen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Amstetten!

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Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Aufteilung von Vermögen und Schulden, Unterhalt

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Testamentserstellung, Verlassenschaftsverfahren, Erwachsenenvertretung, Unternehmensnachfolge

Erfahrung

25 Jahre

Standort

Ardaggerstraße 17, 3300 Amstetten

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